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Flucht- und Rettungstechnik - Flucht- und Rettungspläne

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In der Bauordnung ist festgelegt, welche Anzahl und Ausfertigung die Flucht- und Rettungswege haben müssen. In den meisten Fällen müssen zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein, um den Betrieb (z.B. Schule, Kindertagesstätte, Hotel etc.) zu gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, droht eine Schließung der Örtlichkeit.

  • Fluchtwege sind Möglichkeiten, einen Gefahrenbereich schnell zu verlassen, z.B. über Treppen, Flure oder Ausgänge
  • Rettungswege zeigen Wege für Einsatzkräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst) zur Rettung von verletzten, hilflosen Personen oder Tieren, und zur Brandbekämpfung

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