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Brandschutztechnik - Heimrauchmelder

Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 und DIN 14676

Hierbei handelt es sich um autarke Rauchwarnmelder, die bis Ende 2016 gesetzlich in allen Altbau Mietwohnungen vorhanden sein müssen.

Hierbei sollen vor allem die Schlafräume und Fluchtwege überwacht werden. Die Rauchwarnmelder dürfen nur durch eine geprüfte Fachkraft eingebaut und gewartet werden. 

„Stand-alone-Lösung“ und „funkvernetzte Lösung“

Die Rauchwarnmelder gibt es zum einen als „Stand-alone-Lösung“, d.h. jeder Melder arbeitet allein und gibt einen eventuellen Alarm nicht an die anderen Rauchwarnmelder weiter. Zum anderen gibt es Rauchwarnmelder als „funkvernetzte Lösung“, wobei jeder Rauchwarnmelder ein Funkmodul besitzt, wodurch die Melder untereinander kommunizieren können. Sollte z.B. im Kellergeschoss eine Rauchentwicklung stattfinden und der dortige Melder Alarm auslösen, werden auch alle anderen Melder, beispielsweise im Erdgeschoss und Obergeschoss, angesprochen.

Diese lösen einen akustischen Alarm aus, damit im Ernstfall genug Zeit bleibt, die Räumlichkeiten zu verlassen. Besonders nachts kann diese Funktion lebensrettend sein, da der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist, und es bei vielen Wohnungsbränden zu Todesfällen durch ersticken im Schlaf an den giftigen Rauchgasen kommt.

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